>>> Gepr. Fachwirt für Finanzberatung (IHK) >>> Gepr. Fachwirtin für Finanzberatung (IHK) |
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Voraussetzungen | Im Rahmen einer Kostenübernahme prüft der Kostenträger in der Regel selbst die Zugangsvoraussetzungen Bei Selbstzahlern prüft die BAA die einheitlich geregelten Zugangsvoraussetzungen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Bankkaufmann/-frau, Versicherungskaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum Fachberater/ zur Fachberaterin für Finanzdienstleistungen und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. |
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Ausbildungsdauer | Vollzeit: ca. 2 Monate Teilzeit: ca. 9 Monate |
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Termine | Vollzeit: 02.05.2013 - 28.06.2013 Repetitorium: 09.09.2013 - 13.09.2013 Berufsbegleitendes Samstags-Seminar 16.11.2013 - 30.08.14 |
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Abschluss | Geprüfter Fachwirt/-in für Finanzberatung IHK und / oder Fachberater/In für Finanzdienstleistungen IHK |
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Ausbildungsinhalte | Die moderne zweistufige Weiterbildungsmaßnahme eignet sich durch ihren modularen Aufbau sowohl als Basisqualifikation für versierte Quereinsteiger als auch für erfahrene Fachkräfte aus der Finanz-, Versicherungs- und Baubranche. Modul 2 Fachwirt/-in Finanzdienstleistungen IHK:
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Tätigkeitsprofil | Der Schwerpunkt beim Fachberater für Finanzdienstleistungen liegt in der Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten, welche die Teilnehmer befähigen, die wirtschaftliche Situation privater Haushalte zu analysieren, sachgerecht zu beraten und ihnen konzeptionell abgestimmte Standardprodukte zur Daseinsvorsorge und -absicherung sowie zur Geld- und Kapitalanlage zu vermitteln. Mit dem erfolgreichen Abschluss als FachwirtIn für Finanzberatung erwerben die TeilnehmerInnen weitreichende finanzwirtschaftliche Fertigkeiten und Kenntnisse, wie bspw.:
– Analyse der wirtschaftlichen Situation privater Haushalte sowie freier Berufe und Gewerbetreibender – Umfassende Beratung bei der Vermittlung konzeptionell abgestimmter Standardprodukte und spezielle Finanzdienstleistungsprodukte zur Risikovorsorge/-absicherung sowie Geld- und Kapitalanlagen – Erkennen und Beurteilen gesamtwirtschaftlicher und betrieblicher Zusammenhänge – Übernahme von Leitungsfunktionen in einem vertriebsorientierten Unternehmen bzw. die Leitung einer Niederlassung oder einer selbstständigen Handelsvertretung in der Finanzdienstleistung |
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Perspektiven | FachberaterInnen für Finanzdienstleistungen und FachwirtInnen für Finanzberatung sind hauptsächlich im Kreditgewerbe, z.B. bei Banken, Sparkassen oder privaten Kreditinstituten tätig. Daneben sind sie auch in Rating-Agenturen, Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, bei Versicherungen und in Unternehmen der Immobilienwirtschaft beschäftigt. | |
Förderung | BAföG / Anträge und stets aktuelle Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/ Fördermöglichkeiten mit Bildungsgutschein: www.arbeitsagentur.de/ oder erkunden Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Die aktuellen Schulgebühren sowie weitere Informationen können Sie via Kontaktformular direkt über das BAA –Studienbüro anfordern. >>> hier geht es zum Kontaktformular |