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AZWV – Förderung nach dem SGB II / III
Die Bayerische Akademie für Außenwirtschaft ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Diese Förderung deckt 100 % der Lehrgangskosten ab und steht besonders Damen und Herren mit einer unzureichenden Qualifikation bzw. fehlendem Ausbildungsabschluss,  BerufsrückkehrerInnen, Arbeitssuchenden, Rehabilitanden u.a. offen. Grundsätzlich entscheidet die Arbeitsagentur bzw. die jeweilige Arbeitsgemeinschaft (Jobcenter) des Antragstellers im Rahmen eines Beratungsgesprächs über die Vergabe der Gutscheine. 
www.arbeitsagentur.de/


Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist eine bundesweit Initiative zur Förderung der kontinuierlichen, beruflichen Fortbildung. Den Prämiengutschein in Höhe von max. € 500,–  können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit € 25.600,–  / bzw. € 51.200,–  bei gemeinsam veranlagten Partnern nicht übersteigt. Die Bildungsprämie kann jährlich unter Berücksichtigung eines selbst  beizusteuernden Eigenanteils beantragt werden.


Steuerliche Förderung für Fort- und Weiterbildungsausgaben
Fort- und Weiterbildungskosten stellen Werbungskosten nach § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) dar. Sie dienen dazu Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen optimal anzupassen.
Als Werbungskosten können berufsspezifische Fort- und Weiterbildungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (Gehalt / Lohn) vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden.

Zu beachten ist allerdings, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro pro Jahr vom Finanzamt angesetzt wird.

Aus- und Fortbildungskosten sind beispielsweise:
  • Kursgebühren bzw. Lehrgangskosten
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zu Arbeitsgemeinschaften
  • ggf. Arbeitszimmer (i.d.R. anteilige Kosten) grundsätzlich bis zu 1.250 Euro
  • Ausstattung des Arbeitszimmers (ggf. Abschreibungen)
  • Büromaterial
  • Computer (Abschreibung)
  • ggf. doppelte Haushaltsführung
  • Übernachtungskosten / Verpflegungsaufwand

Entstehen die Aufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, kommt ebenfalls der Abzug als Werbungskosten in Betracht. Transferleistungen oder Zuschüsse zu den Fort- oder Weiterbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten (Bspw. von Seiten des Arbeitsamts, des Jobcenters oder von Seiten des Arbeitgebers) reduzierten die steuerlich absetzbaren Aufwendungen entsprechend.


(Meister) BAFÖG

Eine gute Ausbildung ist die Basis für jeglichen beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt jedoch auch finanzielle Belastungen mit sich, die es zu überbrücken gilt. Genau hier setzt die des BAföG mit dem Ziel an, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Im Rahmen der Aufsteigsqualifizierung bspw. zum/zur FachberaterIn, zur AusbilderIn, Fachkaufmann/-frau bzw. FachwirtIn, BetriebswirtIn u.a. kommt als besonders bewährtes Finanzierungsmodell das sogenannte Meister-BAFÖG in Betracht. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches ausführliche Informationen zur BAFÖG-Förderung.
http://www.bafög.de/ http://www.das-neue-bafoeg.de/


Weiterbildungs - Sparen
Das Weiterbildungssparen ist ein Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage vermögenswirksame Leistungen ansparen. Aus den Sparverträgen können InteressentInnen Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 25.600,– € (oder 51.200,– € bei gemeinsamer Veranlagung) hat.


Weiterbildungs - Darlehen
Mit dem Weiterbildungsdarlehen bieten öffentlich-rechtliche Banken interessierten AntragstellerInnen attraktive Kreditmöglichkeiten, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Das Weiterbildungsdarlehen kann selbstverständlich auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden.


Förderung für Bundeswehrangehörige

Der Berufsförderungsdienst ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Bundeswehrangehörigen.  Die Hauptaufgabe liegt darin,  ausscheidende Zeit-SoldatInnen erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.

Grundlage des Angebotes des BFD ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41), Grundwehrdienstleistenden und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen.
www.bfd.bundeswehr.de/


Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Beratungstermin bei der BAA
Terminvereinbarung von Mo. bis Fr. 09:00 bis 16:00 Uhr unter:

Email: info@bayerischeakademie.de oder über das Kontaktformular
Tel.: 089 – 21 99 71 – 12 / -13 / -16 / -20

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